Sehen

Low-Vision-Abklärung

Zeigt ein Kind oder ein:e Jugendliche:r Auffälligkeiten in der visuellen Entwicklung oder Wahrnehmung, klären wir ab, ob eine Sehbeeinträchtigung oder ein Verdacht auf eine zerebrale visuelle Wahrnehmungsstörung (CVI) vorliegt.

Low-Vision-Abklärung

Durch die pädagogisch-funktionelle Low-Vision-Abklärung werden die Sehentwicklung und das Sehverhalten des Kindes geprüft. Ausserdem werden sein allgemeiner Entwicklungsstand, sein Entwicklungspotenzial und seine besonderen Stärken miteinbezogen. Ein wichtiger Teil der Low-Vision-Abklärung ist es auch, erste Fragen und Anliegen der Eltern aufzunehmen und wenn möglich zu beantworten. Weiter wird der Bedarf nach Hilfsmitteln, einer optimalen Beleuchtungsgestaltung und das Beiziehen anderer Fachleute geklärt.

Wir sind auf Low-Vision-Abklärungen bei Babys und Kleinkindern spezialisiert.

Ablauf

Die Low-Vision-Abklärung dauert ca. 1 bis 1.5 Stunden, findet am Landenhof statt und besteht aus zwei Hauptteilen.

Im ersten Teil werden folgende visuelle Funktionen abgeklärt:

  • Visuelle Reflexe inkl. Blendeempfindlichkeit

  • Okulomotorische Funktionen

  • Binokular Funktionen

  • Gesichtsfeld

  • Sehschärfe und Kontrast

  • Vergrösserungsbedarf

 
Im zweiten Teil werden folgende visuellen Wahrnehmungs- und Verarbeitungsleistungen beobachtet:

  • Visuelle Aufmerksamkeit

  • Visuelle Exploration

  • Augen-Hand-Koordination und Integration

  • Visuomotorische Funktionen

  • Gesichtswahrnehmung

  • Farbwahrnehmung

  • Grössenwahrnehmung

  • Richtungswahrnehmung

  • Formwahrnehmung

  • Formkonstanz

  • Figur-Grundwahrnehmung

  • Visuelle Objekterkennung

  • Winkelsehen

  • Raumlagewahrnehmung

Am Schluss der Abklärung folgt eine kurze Zusammenfassung/Beratung des Bedarfs an visiopädagogischen Unterstützungsmassnahmen.

Abgrenzung

Bei der Low-Vision-Abklärung werden keine medizinischen Untersuchungen gemacht. Es werden auch keine Fehlsichtigkeiten oder Brillenkorrekturen bestimmt. Hierfür ist ein Augenarzt/eine Augenärztin aufzusuchen.

Ergibt sich ein Verdacht auf eine zerebrale visuelle Wahrnehmungsstörung (CVI), sind weitere Untersuchungen bei einer Spezialistin/einem Spezialisten (Neuropsychologie) nötig.

Anmeldung

Kinder und Jugendliche können auf Anfrage der Eltern, des Schulpsychologischen Dienstes, von Schulleitungen oder Lehrpersonen (in Absprache mit den Eltern) für eine Low-Vision-Abklärung angemeldet werden.

Kosten

Der Visiopädagogische Dienst des Landenhofs leistet sein Angebot im Auftrag des Kantons Aargau und ist deshalb kostenlos.

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Gerne berate ich Sie persönlich.

Leitung Visiopädagogischer Dienst, Beratung & Begleitung

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