Hören

Hörabklärungen & Kontrollen

Das Gehör testen und kontrollieren

Besteht bei einem Säugling oder Kind der Verdacht auf Schwerhörigkeit, kann unser Pädakustiker messen, ob die Hörfähigkeit beeinträchtigt ist. Er erstellt ein Audiogramm oder Otoakustische Emissionen (eine «Echomessung» aus dem Innenohr, die keine aktive Mitarbeit des Kindes erfordert).

Unsere HNO-Ärztin untersucht das Kind, bespricht die Resultate mit den Eltern und hält den Zustand des Gehörs in einem Befund fest.

Unsere Leiterin Pädaudiologischer Dienst hilft bei Bedarf bei der IV-Anmeldung und beantragt in Absprache mit den Eltern Hörhilfen.

Angebot

  • Hörabklärungen (Ton- und Sprachaudiogramm, Otoakustische Emissionen)

  • Regelmässige Kontrolle des Gehörs

  • Beratung durch
    - unsere HNO-Ärztin
    - unseren Pädakustiker
    - unsere Leiterin Pädaudiologischer Dienst

  • Enge Zusammenarbeit in den Bereichen Audiopädagogik, Medizin und Technik

  • Unterstützung bei Anmeldung und Anträgen bei der Invalidenversicherung                                               

Anmeldung

Je nach Versicherungsmodell muss die Zuweisung über einen Arzt, eine Ärztin erfolgen oder kann von den Eltern direkt vorgenommen werden.

Kosten

Die Kosten für eine Abklärung der Hörfähigkeit werden von der Krankenkasse rückerstattet. Am besten fragen die Eltern direkt bei ihrer Krankenkasse nach.

Wird bei einem Kind oder Jugendlichen eine Hörbeeinträchtigung diagnostiziert, übernimmt die Invalidenversicherung (IV/SVA) in den meisten Fällen die Kosten für Hörhilfen und weitere technische Hilfsmittel. Dazu braucht es eine Anmeldung bei der IV. Das entsprechende Anmeldeformular wird von uns mitgegeben, oder steht online auf der Plattform der Invalidenversicherung IV/SVA zur Verfügung. Bei Bedarf unterstützen wir die Eltern bei der Anmeldung.                                        

Wird die Hörbeeinträchtigung als Geburtsgebrechen diagnostiziert, übernimmt die Invalidenversicherung bis zum 20. Geburtstag die sogenannten medizinischen Massnahmen (HNO-Untersuchungen etc). Ab dem 21. Lebensjahr ist wieder die Krankenkasse zuständig.

Gerne beantworte ich Ihre Fragen zum Thema Hörabklärungen, Hörgeräteversorgung und Hilfsmittel.

Leitung Pädaudiologischer Dienst

Sie möchten einen Termin bei unserem Pädakustiker oder unserer Ohrenärztin vereinbaren? Dann kontaktieren Sie mich gerne telefonisch.

Assistenz Pädaudiologischer Dienst